Elektrogeräte
| Artikelnummer:
6013349 (CM520H1VERLEIH)
Verleih, tragbarer Markisenlifter, Model Upter 49679
Produktdetails ansehenVariante
EUR 50,- netto/Tag (ab Tag der Zustellung bis Tag der Abholung/Retournierung)
Bei Verlust oder Beschädigung wird der Neupreis verrechnet.
Der Verleih findet nur unter folgenden Voraussetzungen statt, welche vom Entleiher durch Unterfertigung zur Kenntnis genommen und akzeptiert werden.
Jeder Auftragsbestätigung wird eine Bedienungsanleitung beigelegt, diese ist vom Entleiher vor Gebrauch zu lesen und genau zu beachten. Bei Unklarheiten unbedingt nachfragen. Erfolgt dies nicht, liegt die Verantwortung für die Inbetriebnahme des Gerätes ausschließlich bei Entleiher.
Der Entleiher nimmt zur Kenntnis, dass die Benützung des Gerätes in eigener Verantwortung erfolgt und alle direkten oder indirekten Schäden, die durch sachgerechte oder nicht sachgerechte Nutzung des Gerätes entstehen, ausschließlich von ihm alleine zu tragen sind. Jede Haftung aus oder in Zusammenhang mit der Benützung, dem Transport und der Rückstellung des Gerätes ist ausschließlich von Entleiher zu tragen, jede Haftung von Fritsche ist ausgeschlossen.
Im Falle der Beschädigung des Gerätes hat der Entleiher den Schaden samt Folgeschaden Fritsche zu ersetzen. Jede Person, die das Gerät entgegennimmt, hat im Falle der Weitergabe diese Verpflichtung ausdrücklich bekannt zu machen und die Pflichten aus dieser auf die andere Person zu überbinden. Die Haftung des ursprünglichen Übernehmers bleibt aufrecht.
Es ist darauf zu achten, dass der Markisenlifter ordnungsgemäß zurück gegeben wird. Defekte sind unverzüglich zu melden. Eine ordnungsgemäße Übergabefindet nur dann statt, wenn es nachweislich unserem Lagerpersonal übergeben wird.
Bei Verlust oder Beschädigung wird der Neupreis verrechnet.
Der Verleih findet nur unter folgenden Voraussetzungen statt, welche vom Entleiher durch Unterfertigung zur Kenntnis genommen und akzeptiert werden.
Jeder Auftragsbestätigung wird eine Bedienungsanleitung beigelegt, diese ist vom Entleiher vor Gebrauch zu lesen und genau zu beachten. Bei Unklarheiten unbedingt nachfragen. Erfolgt dies nicht, liegt die Verantwortung für die Inbetriebnahme des Gerätes ausschließlich bei Entleiher.
Der Entleiher nimmt zur Kenntnis, dass die Benützung des Gerätes in eigener Verantwortung erfolgt und alle direkten oder indirekten Schäden, die durch sachgerechte oder nicht sachgerechte Nutzung des Gerätes entstehen, ausschließlich von ihm alleine zu tragen sind. Jede Haftung aus oder in Zusammenhang mit der Benützung, dem Transport und der Rückstellung des Gerätes ist ausschließlich von Entleiher zu tragen, jede Haftung von Fritsche ist ausgeschlossen.
Im Falle der Beschädigung des Gerätes hat der Entleiher den Schaden samt Folgeschaden Fritsche zu ersetzen. Jede Person, die das Gerät entgegennimmt, hat im Falle der Weitergabe diese Verpflichtung ausdrücklich bekannt zu machen und die Pflichten aus dieser auf die andere Person zu überbinden. Die Haftung des ursprünglichen Übernehmers bleibt aufrecht.
Es ist darauf zu achten, dass der Markisenlifter ordnungsgemäß zurück gegeben wird. Defekte sind unverzüglich zu melden. Eine ordnungsgemäße Übergabefindet nur dann statt, wenn es nachweislich unserem Lagerpersonal übergeben wird.